Arge verlangt Erbschein (trotz Testament), wer zahlt die Kosten?
Frage von : Arge verlangt Erbschein (trotz Testament), wer zahlt die Kosten?
Obwohl ein Testament vorliegt, verlangt die Arge von einer Freundin, dass sie einen Erbschein vorlegt, denn so ein Testament könnte ja auch von ihr selber geschrieben (gefälscht) worden sein, daher wollen sie etwas amtliches.
Dieser Erbschein wird laut Auskunft vom Amt cirka 745 Euro kosten (Haus von 66 qm, in dem sie laut der Arge wohnen bleiben darf + Grundstück, das jedoch nicht bebaubar ist).
Wer muss denn nun diese circa 754 Euro zahlen? Wird das gesplittet, oder kann sie sich an das Erbschaftssteueramt des zuständigen Finanzamts wenden, um dort Hilfe zu bekommen?
Schließlich will die Arge den Erbschein und bevor der nicht vorliegt, erhält sie keinerlei finanzielle Unterstützung. Sie macht derzeit einen 1,50 Euro Job in einer Behindertenwerkstatt (Hauptsächlich Küchen- und Putzdienst) und kommt mit diesen 180 Euro natürlich vorne und hinten nicht aus. Nicht mal zur “Tafel” kann sie, weil sie zu deren Öffnungszeiten arbeiten muss.
Bitte keine ironischen Antworten, es ist schon traurig genug.
Danke.
N.
Beste Antwort:
Answer by G_Erdi
Hallo,
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