Arge verlangt Erbschein (trotz Testament), wer zahlt die Kosten?

20. Januar 2012 – 05:18

Frage von : Arge verlangt Erbschein (trotz Testament), wer zahlt die Kosten?
Obwohl ein Testament vorliegt, verlangt die Arge von einer Freundin, dass sie einen Erbschein vorlegt, denn so ein Testament könnte ja auch von ihr selber geschrieben (gefälscht) worden sein, daher wollen sie etwas amtliches.
Dieser Erbschein wird laut Auskunft vom Amt cirka 745 Euro kosten (Haus von 66 qm, in dem sie laut der Arge wohnen bleiben darf + Grundstück, das jedoch nicht bebaubar ist).
Wer muss denn nun diese circa 754 Euro zahlen? Wird das gesplittet, oder kann sie sich an das Erbschaftssteueramt des zuständigen Finanzamts wenden, um dort Hilfe zu bekommen?
Schließlich will die Arge den Erbschein und bevor der nicht vorliegt, erhält sie keinerlei finanzielle Unterstützung. Sie macht derzeit einen 1,50 Euro Job in einer Behindertenwerkstatt (Hauptsächlich Küchen- und Putzdienst) und kommt mit diesen 180 Euro natürlich vorne und hinten nicht aus. Nicht mal zur “Tafel” kann sie, weil sie zu deren Öffnungszeiten arbeiten muss.
Bitte keine ironischen Antworten, es ist schon traurig genug.
Danke.
N.

Beste Antwort:

Answer by G_Erdi
Hallo,
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  1. 9 Kommentare zu “Arge verlangt Erbschein (trotz Testament), wer zahlt die Kosten?”

  2. sie soll das testament beglaubigen lassen, kostet ca 15 euro, andernfalls würde ich nachftagen beim amt, wegen kostenübernahme oder beim sozialgericht klagen

    Von Merce2010 zu 20.01.2012

  3. die Tatsache, daß ein Testament vorliegt, reicht nicht aus, um das Erbe als solches auch tatsächlich anzutreten – Deine Freundin muß mit dem Testament zum zuständigen Nachlaßgericht, das ist im Amtsgericht des letzten Wohnortes der Verstorbenen, um das Testament vorlegen – Dadurch wird alles amtlich. Das ist das was die ARGE will und was auch nach dem Gesetz so zu geschehen hat – Keineswegs ist es erforderlich, einen Erbschein zu beantragen – Ein solcher muß immer dann beantragt werden, wenn keinTestament vorliegt -

    Von Peter K zu 20.01.2012

  4. Erbschein…745€????????
    Für meinen hab ich ein paar Euro gebühren auf den Nachlassgericht bezahlt!

    Von Thomas K zu 20.01.2012

  5. Das vom Amtsgericht eröffnete Testament hat Stempel und ist eine Urkunde. Es ist für vieles gültig. Ob man damit ein Grundstück umschreiben lassen kann ist mir unbekannt, aber vor der Arge müsste es reichen.

    Von Sprendlinger zu 20.01.2012

  6. Wenn deine Freundin für den Erbschein 745 Euro bezahlen muss, erbt sie im Wert von 460.000 Euro.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bezahlung des Scheines da wirklich ein Problem darstellt, und wenn es durch einen kurzfristigen Kredit finanziert wird.

    Ich denke auch nicht, dass sie dann noch weiter mit der ARGE zu tun haben wird…

    P.S.: Den Erbschein braucht sie sowieso – ohne den kann sie sich gar nicht im Grundbuch eintragen lassen.

    Von Lene zu 20.01.2012

  7. Bei diesen Erbscheinkosten hat sie genug geerbt.Da braucht sie keine arge mehr.

    Von Suse zu 20.01.2012

  8. Der Erbschein ist Privatvergnügen.

    Von D.R. Eisendraht zu 20.01.2012

  9. Erben in dieser Höhe macht die Arge überflüssig.

    Von Tante Gerti zu 20.01.2012

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